Was versteht man unter einer Versorgung mit Fallpauschale?

Im Gesundheitswesen existiert eine Form der Leistungsvergütung, die als Fallpauschale oder Vergütungspauschale bezeichnet wird. Gemäß den Vereinbarungen in Krankenkassenverträgen erhalten Versicherte in diesem Rahmen ein Hilfsmittel für einen vordefinierten Zeitraum. Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt durch das Sanitätshaus, welches die Versorgung durchführt. Der Leistungsumfang einer solchen Fall- oder Vergütungspauschale beinhaltet die Bereitstellung, Auslieferung, Service […]

Funktioniert das mit Ihrem Hilfsmittelrezept genauso wie beim Rezept für Medikamente?

Nicht ganz. Rezeptierte Medikamente dürfen von Ihrer Apotheke direkt an Sie abgegeben werden. Für Hilfsmittel gilt dies nicht automatisch. Ein Hilfsmittel muss in der Regel vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, soweit diese nicht darauf verzichtet hat – zum Beispiel bei Hilfsmitteln unterhalb einer bestimmten Preisgrenze. Wir müssen auf die Genehmigung warten und haben auf […]

Sie haben ein Hilfsmittelrezept erhalten. Wie gehen Sie nun vor?

Je schneller das Rezept bei uns ist, desto eher können wir mit dem Genehmigungsprozess bei Ihrer Krankenkasse starten. Für die Zusendung des Rezeptes bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten an: Rezept per Rezept-Upload (empfohlen)Für den schnellen und sicheren Rezept-Upload über unsere Webseite fotografieren Sie einfach Ihr Rezept / Ihre Rezepte und laden Sie diese anschließend über […]

SMB hat Ihr Hilfsmittelrezept erhalten – wie geht es nun weiter mit Ihrer Hilfsmittelversorgung?

Es gibt zwei grundsätzliche Arten des Vorgehens – es kommt immer auf das Hilfsmittel an: Ihre Versorgung können wir sofort durchführen, wenn wir eine entsprechende Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse haben oder die Kosten des Hilfsmittels unter einer (individuell von jeder Krankenkasse festgelegten) Genehmigungsfreigrenze liegt. In den meisten Fällen jedoch sind wir zu Beantragung der Kostenübernahme […]

Sie wünschen eine Beratung?

Gerne beraten Sie unsere geschulten Mitarbeiter zum Thema Hilfsmitteln. Mit Ihren allgemeinen Fragen, Interesse an konkreten Produkten oder einer Versorgung mit Hilfsmitteln sind Sie bei uns genau richtig. Auch ein Beratungstermin bei Ihnen zuhause, durch einen unserer Techniker oder durch den Medizintechnik-Außendienst, ist möglich. Natürlich unter Einhaltung aller Vorsichtsmaßnahmen. Dazu stimmen wir den Termin zusammen […]

Wann wird Ihr Hilfsmittel geliefert?

Unsere Flotte ist von Montagfrüh bis Freitagabend unterwegs. Für die Lieferung stimmen wir vorab ein grobes Zeitfenster telefonisch mit Ihnen ab. Wir bemühen uns, Ihre Versorgung so schnell wie möglich durchzuführen. Allerdings müssen wir je nach Art des Hilfsmittels manchmal ein bestimmtes Modell erst bestellen oder aus einem unserer Lager heranschaffen. Wir planen unsere Touren […]

Was versteht man unter einer Versorgung mit Wiedereinsatz?

Viele Krankenkassen sehen in den Verträgen bei bestimmten, dazu geeigneten Hilfsmitteln einen sogenannten Wiedereinsatz vor. Der Wiedereinsatz spart Ressourcen und Kosten, ist umweltschonend und nachhaltig. Leistungserbringer wie SMB liefern nicht nur Hilfsmittel aus, sondern holen diese auch beim Patienten wieder ab, wenn diese dort nicht mehr gebraucht werden. Diese Hilfsmittel werden nach einer ersten Kontrolle […]

Muss ich eine Zuzahlung leisten? Was ist eine gesetzliche Zuzahlung?

Die Rezeptgebühr in der Apotheke ist bekannt. Die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel funktioniert ähnlich. Kinder, Jugendliche und Schwangere sind von der Zuzahlungspflicht meistens ausgenommen. Für ein Hilfsmittel wird in der Regel jeweils 10 % vom Abgabepreis berechnet, allerdings auch hier mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Diese Zuzahlungen gehen an die Krankenkasse des Patienten. […]

Wie können Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen?

Die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Sie kommen dafür in Frage, wenn die Summe Ihrer Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 2 % (bei chronisch kranken Menschen 1 %) Ihrer Bruttoeinnahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind von der gesetzlichen Zuzahlung grundsätzlich befreit.

Sie sind von der Zuzahlung befreit. Warum haben Sie trotzdem eine Rechnung über den Zuzahlungsbetrag erhalten? Und müssen Sie diesen trotzdem bezahlen?

Ja, Sie müssen bezahlen. Bis zum Liefertermin muss Ihr Befreiungsausweis zwingend vorliegen. Andernfalls sind wir verpflichtet, Ihnen den Betrag in Rechnung zu stellen. Das dürfen wir auch nicht mehr rückwirkend stornieren. Bezahlen Sie bitte in jedem Fall die Rechnung. Den Zuzahlungsbetrag können Sie aber problemlos bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.