Im für Ärzte maßgeblichen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) steht, dass die Verordnung von Hilfsmitteln nicht einer Budgetierung unterliegt und auch nicht in etwaige Richtgrößen einfließt. Allerdings unterliegen auch Ärzte dem Wirtschaftlichkeitsgebot und haben indikationsgerecht und wirtschaftlich zu verordnen.
Belasten Hilfsmittel das Arztbudget?
Im für Ärzte maßgeblichen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) steht, dass die Verordnung von Hilfsmitteln nicht einer Budgetierung unterliegt und auch nicht in etwaige Richtgrößen einfließt. Allerdings unterliegen auch Ärzte dem Wirtschaftlichkeitsgebot und haben indikationsgerecht und wirtschaftlich zu verordnen.
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