Sie sind von der Zuzahlung befreit. Warum haben Sie trotzdem eine Rechnung über den Zuzahlungsbetrag erhalten? Und müssen Sie diesen trotzdem bezahlen?

Veröffentlicht am  Autor: Jasmin Machoczek Lesedauer: 1 Minute
Ja, Sie müssen bezahlen. Bis zum Liefertermin muss Ihr Befreiungsausweis zwingend vorliegen. Andernfalls sind wir verpflichtet, Ihnen den Betrag in Rechnung zu stellen. Das dürfen wir auch nicht mehr rückwirkend stornieren. Bezahlen Sie bitte in jedem Fall die Rechnung. Den Zuzahlungsbetrag können Sie aber problemlos bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Ja, Sie müssen bezahlen. Bis zum Liefertermin muss Ihr Befreiungsausweis zwingend vorliegen. Andernfalls sind wir verpflichtet, Ihnen den Betrag in Rechnung zu stellen. Das dürfen wir auch nicht mehr rückwirkend stornieren. Bezahlen Sie bitte in jedem Fall die Rechnung. Den Zuzahlungsbetrag können Sie aber problemlos bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

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