Wie können Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen?

Veröffentlicht am  Autor: Jasmin Machoczek Lesedauer: 1 Minute
Die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Sie kommen dafür in Frage, wenn die Summe Ihrer Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 2 % (bei chronisch kranken Menschen 1 %) Ihrer Bruttoeinnahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind von der gesetzlichen Zuzahlung grundsätzlich befreit.

Die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Sie kommen dafür in Frage, wenn die Summe Ihrer Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 2 % (bei chronisch kranken Menschen 1 %) Ihrer Bruttoeinnahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind von der gesetzlichen Zuzahlung grundsätzlich befreit.

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