Funktioniert das mit Ihrem Hilfsmittelrezept genauso wie beim Rezept für Medikamente?

Nicht ganz. Rezeptierte Medikamente dürfen von Ihrer Apotheke direkt an Sie abgegeben werden. Für Hilfsmittel gilt dies nicht automatisch. Ein Hilfsmittel muss in der Regel vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, soweit diese nicht darauf verzichtet hat – zum Beispiel bei Hilfsmitteln unterhalb einer bestimmten Preisgrenze. Wir müssen auf die Genehmigung warten und haben auf den zeitlichen Ablauf keinen Einfluss. Je eher wir Ihr Rezept erhalten, desto schneller können wir Ihre Versorgung beginnen.

Aber keine Sorge, einer unserer Services ist die Übernahme des gesamten Antragsprozesses zur Genehmigung beim Kostenträger. Hier sind wir nicht nur bei vielen Kassen direkt elektronisch angebunden, sondern haben dort auch direkte Ansprechpartner und Erfahrung in der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen.