Die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Sie kommen dafür in Frage, wenn die Summe Ihrer Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres 2 % (bei chronisch kranken Menschen 1 %) Ihrer Bruttoeinnahmen übersteigt. Kinder unter 18 Jahren sowie Schwangere sind von der gesetzlichen Zuzahlung grundsätzlich befreit.