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Hygiene & häusliche Pflege

Hygiene & häusliche Pflege

Hilfsmittel in der häuslichen Pflege erleichtern den Alltag spürbar, entlasten pflegende Angehörige und schenken Pflegebedürftigen ein gutes Stück Selbstständigkeit zurück. Man unterscheidet grundlegend zwei Gruppen:

  1. technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Duschhilfen und
  2. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen.

Für Verbrauchsprodukte erhalten Sie ab Pflegegrad 1 monatlich bis zu 42 Euro von der Pflegekasse, viele technische Hilfsmittel bekommen Sie leihweise oder gegen eine geringe Zuzahlung.

Hier erfahren Sie, welche Hilfsmittel es gibt, wie Sie sie einsetzen und wie Sie sie bequem kaufen oder leihen. So finden Sie schnell die passende Unterstützung für Ihre persönliche Pflegesituation.

Was sind Hilfsmittel in der häuslichen Pflege?

Hilfsmittel in der häuslichen Pflege sind Geräte und Sachmittel, die die Pflege zu Hause ermöglichen, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung für pflegebedürftige Personen fördern. Ihre gesetzliche Grundlage bildet § 40 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Damit Sie die richtige Leistung an der richtigen Stelle beantragen, lohnt sich ein kurzer Blick auf zwei wichtige Unterscheidungen.

Pflegehilfsmittel und medizinische Hilfsmittel: Wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied liegt im Zweck und im Kostenträger. Medizinische Hilfsmittel dienen der Behandlung einer Krankheit oder dem Ausgleich einer Behinderung. Sie werden über die Krankenkasse nach § 33 SGB V abgerechnet und benötigen meist eine ärztliche Verordnung. Ein Rollstuhl, der die Mobilität sichert, ist ein klassisches Beispiel.

Pflegehilfsmittel hingegen erleichtern den Pflegealltag und schützen pflegende Angehörige wie Pflegebedürftige gleichermaßen. Sie werden über die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bezogen. Der Antrag für Pflegehilfsmittel geht deshalb an die Pflegekasse, nicht an den Hausarzt.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und technische Pflegehilfsmittel

Man unterscheidet zwei Arten von Pflegehilfsmitteln.

  1. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden aus hygienischen Gründen nur einmal genutzt. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen (Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses).
  2. Technische Pflegehilfsmittel dagegen werden dauerhaft eingesetzt, etwa Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Hausnotrufsysteme (Produktgruppen 50 bis 52). Sie stellt die Pflegekasse in der Regel leihweise zur Verfügung.

Welche Hilfsmittel gibt es für die häusliche Pflege?

Für die häusliche Pflege gibt es Hilfsmittel in nahezu jedem Lebensbereich, von der Fortbewegung über die Körperpflege bis zur Sicherheit im Alltag. Welche Produkte sinnvoll sind, hängt von der individuellen Pflegesituation ab. Die folgenden Kategorien geben Ihnen einen praktischen Überblick und zeigen, wofür die einzelnen Hilfsmittel eingesetzt werden.

Mobilität: Rollator, Rollstuhl und Gehhilfen

Mobilitätshilfen unterstützen Pflegebedürftige dabei, sich sicher und selbstständig zu bewegen. Ein Rollator gibt beim Gehen Halt und Sicherheit, ein Rollstuhl ermöglicht längere Strecken auch bei stark eingeschränkter Gehfähigkeit, und Gehhilfen wie Gehstöcke unterstützen punktuell. Diese Hilfsmittel fördern die Eigenständigkeit und entlasten zugleich die Pflegeperson beim Transfer und bei Ausflügen.

Pflege im Bett: Pflegebett, Lagerungshilfen und Dekubitusschutz

Für die Pflege im Bett sorgen höhenverstellbare Pflegebetten, Lagerungshilfen und Dekubitusschutz für Komfort und Sicherheit. Ein Pflegebett erleichtert rückenschonendes Arbeiten und lässt sich individuell in Höhe und Neigung anpassen. Lagerungsrollen und -kissen helfen, eine bequeme Position zu halten, während Antidekubitus-Matratzen den Druck gleichmäßig verteilen und so dem Wundliegen vorbeugen. Das ist besonders wichtig bei überwiegend bettlägerigen Menschen.

Körperpflege und Sicherheit im Bad: Dusch- und Toilettenhilfen

Im Bad schaffen Dusch- und Toilettenhilfen Sicherheit an einem der rutschigsten Orte im Haushalt. Ein Duschstuhl oder Duschhocker ermöglicht das Waschen im Sitzen, Toilettensitzerhöhungen und Haltegriffe erleichtern das Aufstehen und Hinsetzen, und rutschhemmende Hilfen beugen Stürzen vor. So bleibt die Körperpflege würdevoll und für beide Seiten kraftsparend.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Handschuhe, Desinfektion & Co.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hygieneprodukte für den täglichen Gebrauch, deren Kosten die Pflegekasse mit bis zu 42 Euro monatlich übernimmt. Dazu gehören Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, medizinische Gesichtsmasken, FFP2-Masken, Einwegschürzen, Schutzservietten und Fingerlinge. Sie schützen vor Infektionen und sorgen für Hygiene bei jeder Pflegehandlung.

Hilfsmittel für die Kinderversorgung

Auch für pflegebedürftige Kinder gibt es speziell angepasste Hilfsmittel, die auf ihre Größe und ihren Entwicklungsstand abgestimmt sind. Dazu zählen unter anderem angepasste Reha-Buggys, Lagerungshilfen und Verbrauchsprodukte in kindgerechten Größen. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel gilt bei anerkanntem Pflegegrad unabhängig vom Alter, sodass auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern von der Unterstützung durch die Pflegekasse profitieren. Ein zusätzlicher Vorteil: Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die gesetzliche Zuzahlung bei technischen Hilfsmitteln vollständig, für sie sind diese also komplett zuzahlungsfrei.

Sicherheit im Alltag: Hausnotruf

Ein Hausnotruf sorgt dafür, dass im Notfall per Knopfdruck rund um die Uhr Hilfe erreichbar ist. Das gibt Pflegebedürftigen, die zeitweise allein sind, ebenso wie ihren Angehörigen ein sicheres Gefühl. Als technisches Pflegehilfsmittel wird der Hausnotruf ab Pflegegrad 1 von der Pflegekasse bezuschusst: Die monatliche Grundgebühr wird seit dem 1. April 2026 mit bis zu 27 Euro gefördert.

Hilfsmittel kaufen oder leihen: Welcher Weg passt zu Ihnen?

Ob Kaufen oder Leihen sinnvoller ist, hängt vom Hilfsmittel und der Dauer des Bedarfs ab. Verbrauchsprodukte wie Handschuhe oder Desinfektion werden immer neu beschafft und daher gekauft – bequem im Abo als Pflegebox oder einzeln nach Bedarf.

Größere technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle lohnen sich oft als Leihgabe, besonders bei vorübergehendem Bedarf. Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der Entscheidung.

Kriterium Kaufen Leihen
Geeignet für Verbrauchsprodukte, dauerhaften Bedarf vorübergehenden Bedarf, teure Technik
Beispiele Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz Pflegebett, Rollstuhl, Rollator
Vorteil freie Produktwahl, sofort verfügbar geringere Kosten, Rückgabe möglich
Kostenträger Pflegekasse (bis 42 €/Monat bei Verbrauch) Pflegekasse (leihweise, ggf. Zuzahlung)

Gern unterstützen wir Sie dabei, den passenden Weg für Ihre Situation zu finden. Sprechen Sie uns einfach an.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Anspruch auf Pflegehilfsmittel hat, wer einen anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 besitzt und zu Hause versorgt wird. Die Pflege muss in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen, in einer Pflege-Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen stattfinden, und die Versorgung erfolgt durch eine Pflegeperson oder einen Pflegedienst.

Besonders wichtig: Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch besteht bereits ab Pflegegrad 1. Damit besteht dieser auch schon, wenn noch kein Pflegegeld gezahlt wird. Bei vollstationärer Versorgung im Pflegeheim entfällt der Anspruch, weil die Einrichtung die Materialien bereitstellt.

Was kosten Hilfsmittel und was übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt einen großen Teil der Kosten, bei Verbrauchsprodukten sogar vollständig bis zu einem festen Monatsbetrag. Bei technischen Hilfsmitteln kann eine geringe, gesetzlich gedeckelte Zuzahlung anfallen. Die beiden folgenden Abschnitte zeigen, womit Sie konkret rechnen können.

42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet die Pflegekasse bis zu 42 Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt seit dem 1. Januar 2025 und bleibt auch 2026 unverändert. Die Pauschale gilt für alle Produkte zusammen und ist unabhängig vom Pflegegrad gleich hoch. Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und lassen sich nicht ansparen. Es lohnt sich also, den Anspruch Monat für Monat auszuschöpfen.

Zuzahlungen bei technischen Hilfsmitteln

Bei technischen Pflegehilfsmitteln stellt die Pflegekasse die Geräte meist leihweise, sodass für Sie keine Kaufkosten entstehen. Wird ein technisches Hilfsmittel nicht leihweise überlassen, fällt eine gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Preises an, höchstens jedoch 25 Euro pro Hilfsmittel. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dieser Zuzahlung befreit. Für waschbare, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen steht ein eigenes Budget zur Verfügung, das gesondert beantragt wird.

Wie beantragen Sie Hilfsmittel für die häusliche Pflege?

Pflegehilfsmittel beantragen Sie mit einem einfachen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Eine ärztliche Verordnung ist für Verbrauchsprodukte nicht erforderlich. Gut zu wissen: Seit dem 1. Juli 2024 ist vor der erstmaligen Beantragung von Verbrauchshilfsmitteln eine kurze Beratung durch eine geschulte Fachkraft vorgesehen. Dabei wird gemeinsam geschaut, welche Produkte wirklich zu Ihrer Pflegesituation passen. Das ist unkompliziert, und wir begleiten Sie dabei gern persönlich. Der Ablauf ist insgesamt in wenigen Schritten erledigt:

  1. Antrag anfordern: Fordern Sie das Formular „Antrag auf Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ bei Ihrer Pflegekasse an oder laden Sie es von deren Website herunter.
  2. Angaben eintragen: Ergänzen Sie persönliche Daten, Versichertennummer und den anerkannten Pflegegrad.
  3. Antrag einreichen: Senden Sie das Formular an die Pflegekasse – nicht an Arzt oder Krankenkasse.
  4. Genehmigung abwarten: Die Bearbeitung dauert meist wenige Wochen.
  5. Produkte beziehen: Kaufen Sie die Produkte selbst und reichen Sie die Rechnung ein, oder lassen Sie sich bequem eine Pflegebox liefern, die direkt mit der Kasse abgerechnet wird.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein Grund zur Sorge, denn Sie können innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Häufige Ablehnungsgründe sind unvollständige Angaben, ein nicht korrekt dokumentierter Pflegegrad oder ein Antrag bei der falschen Stelle – Punkte, die sich meist leicht korrigieren lassen. Unterstützung erhalten Sie über die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie über die bundesweiten Pflegestützpunkte.

Häufige Fragen zu Hilfsmitteln in der häuslichen Pflege (FAQ)

Was gehört alles zu Hilfsmitteln in der Pflege?

Zu den Pflegehilfsmitteln gehören technische Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle, Rollatoren und Hausnotrufsysteme sowie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Masken.

Welche Hilfsmittel gibt es für Pflegebedürftige?

Es gibt Hilfsmittel für Mobilität, Körperpflege, die Pflege im Bett, Hygiene und Sicherheit, vom Rollator über den Duschstuhl und das Pflegebett bis zum Hausnotruf und zu Verbrauchsprodukten wie Handschuhen und Desinfektion.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Der Betrag gilt seit 2025 und bleibt auch 2026 bestehen.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Pflegehilfsmittel?

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch dann, wenn noch kein Pflegegeld gezahlt wird.

Brauche ich für Pflegehilfsmittel ein ärztliches Rezept?

Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist keine ärztliche Verordnung nötig. Sie stellen den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse. Vor dem ersten Antrag ist seit dem 1. Juli 2024 lediglich eine kurze Beratung durch eine geschulte Fachkraft vorgesehen.

Kann ich Pflegehilfsmittel auch leihen?

Ja. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle stellt die Pflegekasse in der Regel leihweise zur Verfügung, was besonders bei vorübergehendem Bedarf sinnvoll ist.

Was passiert mit dem 42-Euro-Betrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende und lassen sich weder ansparen noch übertragen. Daher lohnt es sich, den Anspruch monatlich einzulösen.

Fallen bei technischen Hilfsmitteln Kosten an?

Werden technische Hilfsmittel nicht leihweise überlassen, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Preises, höchstens 25 Euro pro Hilfsmittel. Kinder unter 18 Jahren sind davon befreit.

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